Z’fix ist ein staubfreies, feinkörniges Granulat, das speziell entwickelt wurde, um den Hofdünger (Mist, Gülle und Kompost) agronomisch qualitativ aufzuwerten. Durch den ECO Wirkstoff wird die Fermentation in der organischen Substanz so gesteuert, dass möglichst viele Düngestoffe erhalten bleiben.
Wohlbefinden der Tiere, Wertsteigerung des Hofdüngers
Die organische Substanz (Mist, Gülle) ist ein lebendiges Milieu, das ständig fermentiert. Werden diese Fermentationen nicht gut unter Kontrolle gehalten, können sie sich sowohl auf die Tiere (Gasemissionen, unstabile Einstreu, mikrobielle Kontamination), als auch auf die Landwirte (längere Arbeitszeiten aufgrund von Krustenbildung und häufigerer Stallreinigung) und die Ackerböden (Rückgang der Bodenfruchtbarkeit und Düngung) negativ auswirken.
Die Fermentation in der organischen Substanz richtig steuern
Dank des ECO Wirkstoffs, basierend auf einer Kombination aus Mineralstoffen und spezifischen Spurenelementen, steuert Z’fix die Fermentation in der organischen Substanz in die richtige Richtung. Dadurch werden die Ammoniakemissionen reduziert und Düngestoffe besser erhalten. Der Vorteil dabei: Einsparungen beim Dünger bei gleichzeitiger Absicherung der Erträge ... aber auch weniger Strohverbrauch, bessere Stallluft, homogenere Gülle …
Eine gute Verwertung des Hofdüngers
Erhalt der organischen Substanz des Mistes - Reduzierte Ammoniakemission in den Ställen – Erhalt der NPK-Werte in Mist und Gülle.
1
Weniger Stickstoffverlust durch Ammoniakemission
2
Arbeitserleichterung und Komfort für den Landwirt
3
Erhalt der NPK Bestandteile
4
Schnellere Kompostierung des Mistes (Entwicklung des C/N Verhältnisses)
5
Im biologischen Landbau einsatzbar
Bei Anwendung von Z'fix:
GEFLÜGEL
ENTEN
Die Breizh Algae School öffent ihre Türen für 19 internationale Studenten
30-10-201519 Master-Studenten der Audencia Nantes School of Management besuchten die vor kurzem neu eröffnete Breizh Algae School in Bréhan (Frankreich).
Im biologischen Landbau einsetzbar und entspricht den Anforderungen der EG-Richtlinien Nr 834/2007 und 889/2008 (die Vereinbarkeit mit lokalen Verordnungen muss überprüft werden).